1. Neue Regelungen ab Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue Minijob-Grenze in Kraft. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, was direkt eine Anpassung der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze nach sich zieht.
Diese Grenze definiert Dein maximales monatliches Einkommen im Minijob und wird regelmäßig anhand der Mindestlohnerhöhung aktualisiert, um die geringfügige Beschäftigung klar abzugrenzen.
Die neue Minijob-Grenze 2026 liegt bei 603 Euro monatlich, was einem Jahresgehalt von 7.236 Euro entspricht. Unvorhersehbare Zusatzzahlungen wie Überstunden, Krankheitsvertretungen oder einmalige Prämien dürfen kurzfristig überschritten werden.
In Ausnahmefällen darf Dein Einkommen in einem Minijob für bis zu zwölf Monate maximal 8.442 Euro betragen, ohne dass sich Dein Beschäftigungsstatus ändert.
2. Was Du über Minijobs wissen solltest
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit klar definierten finanziellen Grenzen. Typische Minijobs findest Du häufig in der Gastronomie, im Handel oder im Dienstleistungsbereich.
Für Dich als Arbeitnehmer bedeutet das:
. Du bist sozialversicherungsfrei, solange Dein Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze bleibt.
. Rentenversicherungsbeiträge zahlst Du nur, wenn Du keine Befreiung beantragst.
Für Arbeitgeber ist ein Minijob ebenfalls attraktiv, da sie nur Pauschalabgaben leisten müssen, anstatt die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. So bleibt Dein Einkommen transparent, während Dein Arbeitgeber die Personalkosten besser kalkulieren kann.
3. Midijob – Die Gleitzone zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Wenn Dein monatliches Arbeitsentgelt die neue Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro überschreitet, befindest Du Dich im Midijob-Bereich, auch Gleitzone genannt. Die Gleitzone erstreckt sich ab 603,01 Euro bis 2.000 Euro pro Monat.
Im Midijob zahlst Du progressive Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Einkommen wachsen, bis Du die volle Versicherung erreichst. Das bietet Dir den Vorteil, dass der Übergang in die reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fließend erfolgt, ohne dass Du plötzlich hohe Abgaben leisten musst.
4. Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt – So wird es berechnet
Für die Einordnung Deines Jobs in Minijob oder Midijob ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt entscheidend. Dabei werden alle planbaren Einnahmen berücksichtigt, also Grundlohn, Sonderzahlungen, Einmalprämien und Zuschläge.
Einmalige Zahlungen, die unregelmäßig auftreten, können zu einem kurzfristigen Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze führen, ohne dass sich Dein Beschäftigungsstatus ändert.
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, das regelmäßige Arbeitsentgelt zu Beginn der Beschäftigung oder bei Änderungen im Arbeitsvertrag korrekt zu ermitteln. So wird sichergestellt, dass Dein Job richtig eingeordnet wird und Du die entsprechenden Rechte und Pflichten kennst.
5. Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich an der Mindestlohnerhöhung. Seit Oktober 2022 wird sie auf Basis einer 10-Stunden-Woche berechnet:
. Mindestlohn × 130 ÷ 3 = Geringfügigkeitsgrenze pro Monat
Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro ab Januar 2026 ergibt sich:
13,90 € × 130 ÷ 3 = 603 € monatlich
Alles darüber hinaus gehört in die Gleitzone, also den Midijob-Bereich.
6. Unvorhersehbares Überschreiten – Ausnahmen bei Minijobs
Falls Dein Einkommen kurzfristig die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, z.?B. durch Krankheitsvertretung oder Bonuszahlungen, bleibt Dein Job weiterhin ein Minijob. Die Grenze darf innerhalb von 12 Monaten nicht öfter als in zwei Kalendermonaten überschritten werden und jeweils die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen.
So kannst Du flexibel bleiben, ohne dass sich Dein Status als Minijobber ändert.
7. Mindestlohn und Minijobs – Die neue Verbindung
Die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro wirkt direkt auf die Geringfügigkeitsgrenze. Dein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Dein Gehalt mindestens dem Mindestlohn entspricht, während gleichzeitig geprüft wird, ob Du unter der Minijob-Grenze bleibst.
Damit harmonieren Mindestlohn und Minijob-Regelungen nahtlos miteinander.
8. Rechte und Pflichten für Minijobber und Midijobber
Auch als geringfügig Beschäftigter hast Du Anspruch auf gesetzliche Mindestleistungen:
Urlaubsanspruch
Proportional zu Deinen Arbeitstagen
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Absicherung ist gewährleistet
Beiträge zur Rentenversicherung
Minijob nur auf Antrag, Midijob automatisch gestaffelt
Außerdem ist es wichtig, dass Du Dein Arbeitsentgelt regelmäßig prüfst und mit den neuen Grenzen vergleichst.
9. Zusammenfassung der neuen Minijob- und Midijob-Grenzen 2026
Ab 1. Januar 2026 gelten folgende Eckpunkte:
. Neue Minijob-Grenze: 603 € monatlich
. Jahresentgelt im Minijob: maximal 7.236 €
. Unvorhersehbares Überschreiten: bis 8.442 € innerhalb von 12 Monaten erlaubt
. Midijob-Grenze: 603,01 € bis 2.000 € pro Monat
. Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde
Damit hast Du als Arbeitnehmer klare Orientierung über Minijob, Midijob, Gleitzone und Mindestlohn. Plane Dein Einkommen entsprechend, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
10. Ausblick auf künftige Anpassungen
Die Mindestlohnkommission hat vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten bis 2027 auf 14,60 Euro anzuheben. Damit verändern sich automatisch auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs.
Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze passt sich künftig weiter an den Mindestlohn an und sorgt dafür, dass Minijobs weiterhin klar abgegrenzt bleiben.